Kritische Äußerungen über die Politik des NS-Regimes und ihre Führer, Zweifel am „Endsieg des deutschen Volkes” oder das Hören von „Feindsendern” wurden vor dem Volksgerichtshof ab Kriegsbeginn 1939 immer häufiger mit der Todesstrafe geahndet. Bis Kriegsende 1945 verurteilte die Justiz deutschlandweit rund 18000 Menschen, 5200 von ihnen wurden hingerichtet. Viele waren Opfer von Denunziationen.
Auch Gertrud Seele gehörte zu ihnen. 1948 wurden ihre Denunzianten wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu acht bzw. zehn Jahren Gefängnis verurteilt.