27. Januar 2025 

Wir laden ein zur Diskussionsveranstaltung:

Bekämpfen! - Entzaubern? - Verbieten? Wie kann die AfD gestoppt werden?

Logo eines zersprungenem Afd-Symbols

Es diskutieren mit uns:
Hakan Demir (SPD), Neuköllner Bundestagsabgeordneter und Unterzeichner des AfD-Verbotsantrags
Fabian Georgi, Komitee für Grundrechte und Demokratie, Kritiker eines AfD-Verbots zur Sicherung der Demokratie

Wann: Montag, 27. Januar 2025, 19 Uhr,
Wo: Gemeindesaal der Hephata-Kirche, Fritz-Reuter-Allee 130, 12359 Berlin


Vor 80 Jahren wurde am 27. Januar das Konzentrationslager Auschwitz befreit. Während viele Menschen den Opfern des Faschismus gedenken, gewinnt mit der AfD eine Partei an Einfluss, die nicht nur die Verbrechen des Nationalsozialismus relativiert, sondern auch mit Begriffen wie „Überfremdung”, „Rückführung”, „Umvolkung”, „gesundes Volksempfinden”, „Schuldkult” oder „Deutsche Leitkultur” völkisches Denken und Handeln enttabuisiert.
Im Zentrum der AfD-Politik steht die Vorstellung, dass sich alle sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Probleme aus der Migration ergeben, also von außen in unser Land eindringen. Da ist von „kriminellen Messermännern”, „kopftuchtragenden Gebärmaschinen” oder „eingewanderten Sozialschmarotzern” die Rede, die „die deutsche Volksgemeinschaft zugrunde richten”.
Verantwortlich für den „Volksmord” bzw. „Identitätsverlust Deutschlands” sei ein „heimlicher Souverän”, „eine kleine machtvolle Führungsgruppe”, die unkontrolliert ihre eigenen materiellen und politischen Interessen auf Kosten der deutschen Bevölkerung im Auge habe. Gegen diese „Quasi-Diktatur” sei radikaler Widerstand vonnöten - und den verkörpere die AfD als rettende Kraft der „deutschen Volksinteressen”.
Diese Vorstellungen sind unvereinbar mit den demokratischen Grundsätzen unseres Landes. Niemals wollen wir uns an ultrarechte Abgeordnete in unserem Staatswesen gewöhnen und auch eine Bundeskanzlerin Alice Weidel brauchen wir nicht.
Deshalb stellen wir mit vielen Demokraten unseres Landes die Frage, wie die rechtsextremen Bestrebungen der AfD am besten bekämpft werden können.

Hinweis: Als Veranstalter*innen behalten wir uns vor, von unserem Hausrecht nach § 21 (1) Versammlungsfreiheitsgesetz Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen oder rechtspopulistischen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische, antiziganistische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder sie von dieser auszuschließen.

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